Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsgrundlage für Patente ist das schwedische Patentgesetz (Patentlag – SFS 1967:837) sowie die entsprechende Ausführungsverordnung. Voraussetzung für ein Patent ist, dass die Erfindung in Bezug auf den bekannten Stand der Technik neu ist und sich von ihm wesentlich unterscheidet. Zuständig für die Patenterteilung ist die Patent- und Registrierungsbehörde (Patent- och Registreringsverket).
Das Markenrecht hat Schweden zum 1.7.2011 mit einem neuen Markengesetz (Varumärkeslag - SFS 2010:1877) reformiert.