Vertragsrecht
Bei Verträgen zwischen italienischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern sind unter anderem folgende Punkte relevant, wenn das italienische Recht gilt:
Ist ein Vertrag geschlossen und unterliegt dieser weder dem deutschen Sachrecht noch dem UN-Kaufrecht, das sowohl in Deutschland als auch in Italien Teil der Rechtsordnung ist, sind vor allem die Regeln des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile) zu beachten.
Auch in Italien sind Verträge grundsätzlich formfrei abschließbar,...