Internationales Privatrecht
Bei einem Vertragsabschluss zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, beispielsweise zwischen einem liechtensteinischen Dienstleister und einem Dienstleistungsempfänger in Deutschland ist zunächst zu ermitteln, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet.
Diese wichtige Vorfrage richtet sich nach dem sogenannten Internationalen Privatrecht. Grundlage für das Internationale Privatrecht in Liechtenstein ist das liechtensteinische Gesetz über das internationale Privatrecht (Gesetz vom 19.