Sicherungsmittel in Dänemark
Ein Mittel zur Besicherung von Forderungen ist auch in Dänemark der Eigentumsvorbehalt.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Ein Mittel zur Besicherung von Forderungen ist auch in Dänemark der Eigentumsvorbehalt.
Dänemark ist eine parlamentarisch-demokratische Republik und Mitgliedstaat der Europäischen Union. Wichtigste Rechtsquelle ist das geschriebene Recht.
Im Folgenden finden sich Informationen sowohl zum Recht der Handelsvertreter wie auch der Vertragshändler in Dänemark.
Das Vereinigte Königreich (VK) wird zum Drittland. Britische Waren haben sodann keinen präferenziellen EU-Ursprung mehr. Unternehmen sollten Ursprungskalkulationen überprüfen.
Dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegen Patente und Gebrauchsmuster, Marken sowie Geschmacksmuster (Designs).
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist für Dänemark am 1. März 1990 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Produkthaftung in seiner aktuellen Fassung (Lov om produktansvar).
Der Länderbericht Recht kompakt Dänemark bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.