Türkei: Vertriebsrecht
Ausländische Lieferanten können Handelsvertreter einsetzen. Vertraglich wichtig sind Vertretungsmacht, Provision, Ausgleichsanspruch und Wettbewerbsklauseln. (Stand: 15.10.2026)
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Ausländische Lieferanten können Handelsvertreter einsetzen. Vertraglich wichtig sind Vertretungsmacht, Provision, Ausgleichsanspruch und Wettbewerbsklauseln. (Stand: 15.10.2026)
Offene und beschränkte Ausschreibungen sowie Verhandlungsverfahren stehen zur Verfügung. Für ausländische Bieter gelten besondere Regeln. (Stand: 15.10.2026)
Zur Sicherung von Ansprüchen aus Kredit oder Kauf kennt das türkische Recht die dingliche und persönliche Sicherungsrechte. (Stand: 15.10.2026)
Produzentenhaftung in der Türkei lehnt auf drei Säulen. (Stand: 15.10.2026)
Seit 2011 gilt in der Türkei mit dem Gesetz Nr. 6098 ein neues Vertragsrecht. (Stand: 15.10.2026)
Die Lira steht unter Druck. Maßnahmen zum Schutz der türkischen Währung schränken den eigentlich freien Zahlungsverkehr ein. (Stand: 15.10.2026)
Türkisches Recht ist kontinentaleuropäisch geprägt. (Stand: 15.10.2026)
Das türkische Arbeitsrecht ist restriktiv gegenüber Leiharbeit und Befristungen. (Stand: 15.10.2026)
Die Türkei erhebt 25 Prozent Körperschaftsteuer und 20 Prozent reguläre Umsatzsteuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen begrenzt bestimmte Quellensteuern. (Stand: 15.10.2026)
Ausländische Investoren werden nicht diskriminiert. (Stand: 15.10.2026)