EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Polyetherpolyole mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
06.11.2026
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im Juni 2026 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren bestimmter Polyetherpolyole mit Ursprung in China ab 7. November 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um bestimmte Polyetherpolyole: organische Polymere, die mehrere Etherbindungen (-O-) und chemisch nicht umgesetzte Hydroxygruppen (-OH) mit einer Hydroxylzahl zwischen 10 und 520 enthalten und durch Polymerisation eines Initiators mit Ethylenoxid und/oder Propylenoxid gewonnen werden. Polyethylenglykole (PEG), die derzeit in den KN-Code 3907 29 11 eingereiht werden, sind von der Warendefinition ausgenommen.
Für die Zwecke der Untersuchung ist unter dem Ausdruck "bestimmte Polyetherpolyole“ Folgendes zu verstehen:
- reine Polyetherpolyole;
- Polyetherpolyol-Gemische:
- Erzeugnisse, die aus einem einzigen reinen Polyetherpolyol mit dispergierten festen Polymerpartikeln bestehen, und
- Mischungen von zwei oder mehr reinen Polyetherpolyolen, auch dispergierte festen Polymerpartikel enthaltend;
- Formulierungen aus einem reinen Polyetherpolyol bzw. mehreren reinen Polyetherpolyolen mit Zusatzstoffen (z. B. Flammschutzmittel, Tenside, Stabilisatoren) und/oder Katalysatoren, auch dispergierte feste Polymerpartikel enthaltend. Antioxidantien gelten nicht als Zusatzstoffe.
Um unter die Warendefinition zu fallen, müssen Erzeugnisse zu mindestens 50 GHT aus reinem Polyetherpolyol bzw. reinen Polyetherpolyolen bestehen. Ein "reines Polyetherpolyol“ ist ein einziges Polyetherpolyol, das zu mindestens 90 GHT aus Polyetherpolyol besteht.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 3907 29 20 (TARIC-Codes 3907 29 20 35 und 3907 29 20 90).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wurde auf Antrag von BASF, Covestro, PCC Rokita, Shell und Chimcomplex im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/2409 der Kommission vom 5. November 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter Polyetherpolyole mit Ursprung in der Volksrepublik China, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 6. November 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Polyetherpolyole mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 30. Juni 2026.