EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Polyvinylidenfluorid mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Auch Einfuhren aus Indien und Japan sind betroffen. 

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung ist Polyvinylidendifluorid (PVDF), auch bekannt als Poly(vinylidenfluorid), in Primärformen, einschließlich PVDF-Copolymeren, die Vinylidenfluorid und andere Monomere enthalten. Die Ware hat ihren Ursprung in China, Indien und Japan. Sie wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 3904 69 80 (TARIC-Codes 3904 69 80 97 und 3904 69 80 98). 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung). Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können.

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Polyvinylidenfluorid mit Ursprung in der Volksrepublik China, Indien und Japan; ABl. C vom 28. Oktober 2026.