EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

EU-Zollkontingente für Fischereierzeugnisse

Die EU verlängert die Zollkontingente bis Ende 2027. 

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU senkt beziehungsweise setzt die Einfuhrzölle auf eine Reihe von Fischereierzeugnissen im Rahmen von Kontingenten aus. Die aktuellen Zollkontingente gelten gemäß Verordnung (EU) 2023/2720 vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026. Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis Ende 2027 verlängert. 

Eine Auflistung der Kontingentsmengen findet sich im Anhang der Verordnung (EU) 2023/2720. 

Die Zollbefreiungen gelten nicht für Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Belarus und Russland. Der Grund hierfür sind die EU-Sanktionen, die die EU aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine erlassen hat. 

Zum Hintergrund

Aktuell ist die Versorgung der EU mit bestimmten Fischereierzeugnissen von Einfuhren aus Drittländern abhängig. Ziel der Maßnahme ist eine ausreichende Versorgung der Verarbeitungsindustrie sicherzustellen. Die bisherigen Zollkontingente gelten für den Zeitraum 2024 bis 2026. Der Vorschlag für eine neue Verordnung befindet sich noch in der Ausarbeitung. Die Verlängerung der bisherigen Verordnung ist notwendig, um keine Versorgungslücke entstehen zu lassen. 

Quellen: 

  • Verordnung (EU) 2026/2446 des Rates vom 26. Oktober 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/2720 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum 2024-2026; ABl. L vom 28. Oktober 2026; 
  • Verordnung (EU) 2023/2720; ABl. L vom 6. Dezember 2023.