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Terrorismusbekämpfung - Änderung der VO (EG) Nr. 881/2002
Die EU verlängert die restriktiven Maßnahmen. Sie gelten für Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen.
27.10.2026
Die EU verlängert die bestehenden Sanktionen um ein weiteres Jahr bis zum 31. Oktober 2027.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält eine Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden. Dieser Anhang wird regelmäßig aktualisiert.
Quelle:
Beschluss (GASP) 2026/2378 des Rates vom 26. Oktober 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen; ABl. L vom 27. Oktober 2026.