Zollbericht Südafrika Zollgesetz und Zollverfahren

Zollverfahren

Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Südafrika verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Das südafrikanische Zollgesetz (Customs Control Act 2014) unterscheidet zwischen verschiedenen Zollverfahren.

Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr (home consumption)

Die Zollverwaltung prüft im Rahmen der Abfertigung zum freien Verkehr, ob alle geforderten Nachweise vorliegen und setzt die Einfuhrabgaben fest. Mit Zahlung der Abgaben und Freigabe durch die Zollverwaltung kann der Einführer ohne weitere zollrechtliche Einschränkungen über die Ware verfügen.

Zuverlässigen Einführern (AEO) kann Zahlungsaufschub für Einfuhrabgaben gewährt werden.

Zolllager (warehousing)

Waren, die das Zollgebiet betreten oder verlassen, können für einen im südafrikanischen Zollgesetz festgelegten Zeitraum in einem Zolllager gelagert werden. Während der Lagerung befinden sich die Waren unter zollamtlicher Überwachung. Wird die Ware nach der Einlagerung in den freien Verkehr verbracht, fallen Zölle und Gebühren an. Erst nachdem diese vollständig beglichen wurden und die Zollanmeldung bearbeitet wurde, erfolgt die Freigabe der Waren.

Südafrika unterscheidet zwischen:

  • (Special) Storage Warehouses (in Customs Controlled Areas)
    Lagerhäuser, in denen zollpflichtige Waren eingelagert werden (Bearbeitung der Waren ist ausgeschlossen)
  • Manufacturing Warehouses
    Fertigungslager
  • Zoll- und Steuerlager als Rebate Stores
    Für Waren, die unter die "Rebate-Regelungen“ der Anhänge 3, 4 und 6 des Customs and Excise Act 1964 fallen und somit die entsprechenden Voraussetzungen für die Abgabenvergünstigung erfüllen

Die südafrikanische Zollverwaltung betreibt auch eigene Lager (State Warehouses), in denen Waren eingelagert werden, deren weitere zollamtliche Verwendung noch nicht feststeht, die einem Einfuhrverbot unterliegen oder beschlagnahmt oder zu Gunsten des Staates aufgegeben wurden. Die Einlagerung ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen: Customs Storage Warehouse

Vorübergehende Verwendung (temporary admission)

Verfahren mit Sicherheitsleistung

Ausgewählte Güter können einfuhrabgabenfrei in Südafrika eingeführt werden, wenn sie in unverändertem Zustand innerhalb der vorgegebenen Frist wieder ausgeführt werden. Die maximale Frist zur Wiederausfuhr beträgt zwölf Monate. Für die Dauer der vorübergehenden Verwendung ist bei der Einfuhr eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben zu leisten, die bei einer Abfertigung zum freien Verkehr zu zahlen wäre. Akzeptiert werden Bankbürgschaft oder Barsicherheit. Die Sicherheit wird freigegeben oder ausgezahlt, wenn die Waren unverändert und fristgerecht das Zollgebiet verlassen haben.

Weitere Informationen: Temporary importation of goods under bond

Carnet-ATA-Verfahren

Südafrika ist dem internationalen Carnet-ATA-Abkommen beigetreten, welches die Abwicklung der vorübergehenden Einfuhr von Warenmustern, Berufsausrüstungen und Messewaren erleichtert. 

Das Carnet ATA bietet den Vorteil, dass für die mitgeführten oder versandten Waren weder Einfuhrerklärungen auszufüllen noch Einfuhrabgaben oder Sicherheiten zu leisten sind. Als Sicherheit für die südafrikanischen Zollbehörden dient eine Bürgschaft des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) als nationaler Sicherungsgeber im Rahmen des Übereinkommens.

Die Waren müssen innerhalb der vorgeschriebenen Frist unverändert ausgeführt werden. Der zulässige Zeitraum zwischen Ein- und Ausfuhr wird von der Zollbehörde festgelegt, darf aber eine Dauer von zwölf Monaten nicht überschreiten. Ein Anschluss-Carnet ist gegebenenfalls möglich. Wird der zulässige Zeitraum überschritten, werden Einfuhrabgaben fällig, auch wenn die Ausfuhr der betreffenden Waren nachgewiesen wird.

Werden Waren, die zunächst nur vorübergehend eingeführt wurden, beispielsweise verkauft, können sie in das Zollverfahren "home consumption“ übergeführt werden. Voraussetzung sind die Vorlage entsprechender Dokumente und die Zahlung der Abgaben.

Weitere Informationen: Carnet ATA

Veredelung (inward and outward processing)

Aktive Veredelung

Bei der aktiven Veredelung werden Waren zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Reinigung oder Reparatur in das Zollgebiet einführt, um sie nach entsprechender Behandlung wieder auszuführen. Einerseits können Waren zur Veredelung mit anschließendem Export einfuhrabgabenfrei eingeführt werden (Inward Processing), andererseits können aber auch für die zu veredelnden Waren Einfuhrabgaben entrichtet werden, die dann bei nachgewiesener Ausfuhr entsprechend veredelter Waren erstattet werden (Drawback-Verfahren).

Weitere Informationen: Aktive Veredelung

Passive Veredelung

Im Rahmen der passiven Veredelung werden Waren zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Reinigung oder Reparatur vorübergehend aus dem Zollgebiet ausgeführt und nach Abschluss der Arbeiten wieder eingeführt. Bei der Wiedereinfuhr der veredelten Ware sind Einfuhrabgaben nur auf den im Ausland erworbenen Mehrwert zu zahlen. Die auf die ausgeführten Waren entfallenden Einfuhrabgaben werden nicht erhoben.

Weitere Informationen: Passive Veredelung

Versand (transit)

Südafrika unterscheidet zwischen "national transit" und "international transit". Im Rahmen des nationalen Transits wird eine Ware unter Zollverschluss innerhalb Südafrikas bzw. der SACU befördert. Der internationale Transit kommt dagegen zur Anwendung, wenn eine Ware lediglich durch Südafrika befördert wird, diese aber nicht für Südafrika bestimmt ist. Für die Beförderung ist ein remover of goods erforderlich. Für den Transit sind unter anderem eine Genehmigung von der International Trade Administration Commission (ITAC) und die Freigabe durch ein Zollamt notwendig. Ein Customs Road Freight Manifest (DA 187) sowie die entsprechende Zollanmeldung müssen die Beförderung begleiten.

Weitere Informationen: Transit

Zollverfahrenscodes

Um Verzögerungen an der Zollstelle zu minimieren, kann das entsprechende Zollverfahren in der Zollanmeldung anhand eines Zollverfahrenscodes/Customs Procedure Code (CPC) hinterlegt werden.

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