Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA
Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
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Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
Bestimmte Waren können seit Anfang 2024 zollfrei oder zollreduziert in eine Reihe anderer afrikanischer Länder exportiert werden.
Jede Einfuhr unterliegt der südafrikanischen Mehrwertsteuer. Diese liegt in der Regel bei 15 Prozent. Ausgewählte Waren können jedoch befreit sein.
Das Abkommen zwischen der EU und den SADC-Staaten erleichtert Investitionen und Handel zwischen den Regionen und fördert die Entwicklung im südlichen Afrika.
Parallel zum Engagement auf WTO-Ebene hat Südafrika auch (bilaterale) Handelsabkommen zur Verbesserung des Marktzugangs südafrikanischer Produkte in Drittländern geschlossen.
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der Europäischen Union (EU) sowie zum Exportkontrollrecht.
Bestimmte Waren werden bei der Einfuhr und Ausfuhr von Fachbehörden kontrolliert, um die Einhaltung bestimmter Vorschriften zu kontrollieren. Die Liste wird regelmäßig angepasst.
Ab dem 1. November 2026 sollen Unternehmen entlastet werden, indem in Zukunft nicht per se 100 Prozent der potenziellen Zölle und Steuern abzusichern sind.
Industrie und Großprojekte treiben Jordaniens moderates Wachstum. Hohe Staatsverschuldung und geopolitische Risiken begrenzen jedoch die Dynamik.
Südafrikas Pharmamarkt wächst. Ein Großteil der Produkte wird importiert. Reformen und Investitionen in die lokale Produktion sollen Marktumfeld und Versorgungssicherheit stärken.