EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping/-subvention – Solarglas mit Ursprung in China

Die EU-Kommission gibt die Aufhebung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen bekannt. 

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in China unterlagen seit 2014 sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen. Nun gibt die EU-Kommission die Aufhebung beider Maßnahmen bekannt.

Auf Antrag des Unternehmens Interfloat Group (Interfloat Corporation und der GMB Glasmanufaktur Brandenburg GmbH) leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Die Verfahren werden eingestellt.

Aufhebung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

Sowohl die Antidumpingzölle als auch die Ausgleichszölle werden aufgehoben; die Auslaufüberprüfungen werden eingestellt. 

Die Maßnahmen betrafen Einfuhren von aus vorgespanntem Kalk-Natron-Flachglas bestehendem Solarglas mit einem Eisengehalt von weniger als 300 ppm, einer solaren Transmission von mehr als 88 Prozent (gemessen beim Spektrum AM 1,5 300-2 500 nm), einer Wärmebeständigkeit bis 250 °C (gemessen nach EN 12150), einer Temperaturwechselbeständigkeit von Δ 150 K (gemessen nach EN 12150) und einer mechanischen Stabilität von 90 N/mm2 oder mehr (gemessen nach EN 1288-3) mit Ursprung China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 7007 19 80 (TARIC-Codes 7007 19 80 12, 7007 19 80 18, 7007 19 80 80 und 7007 19 80 85). 

Zölle, die ab der Einleitung der Auslaufüberprüfungen auf zollrechtlich abgefertigte Waren erhoben wurden, werden erstattet. Die EU-Kommission leitete die Auslaufüberprüfungen am 22. Juli 2025 ein. 

Verlängerung nicht im Unionsinteresse

Die EU-Kommission kam bei der Überprüfung der Maßnahmen zu dem Schluss, dass im Hinblick auf das Unionsinteresse keine zwingenden Gründe für eine Verlängerung vorliegen. Beide Antragsteller stellten ihre Produktion in der EU im ersten Quartal 2025 ein. Somit werden die betroffenen Waren seit Anfang 2025 nicht mehr in der EU hergestellt.

Quellen: 

Die Maßnahmen galten seit 2014

Die EU-Kommission führte die ursprünglichen Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen mit Wirkung vom 13. Mai 2014 ein. 2020 wurden die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert. 

Die nationalen Behörden hatten bei der Auslegung der Warendefinition einige Schwierigkeiten. Die EU-Kommission präzisiert deshalb 2023 die Warendefinition, um eine einheitliche Umsetzung der Antidumping- sowie Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten. 

Quellen: