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Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea

Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Betroffen ist schwergewichtiges Thermopapier.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf die Einfuhren von schwergewichtigem Thermopapier bestehen seit 2020 Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 eingeführt wurden. Im Oktober 2025 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nun gibt sie die Verlängerung der Maßnahmen bekannt.

Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre

Die Antidumpingmaßnahmen gelten für bestimmtes schwergewichtiges Thermopapier, definiert als Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m2, das in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr verkauft wird, mit einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser von 40 cm oder mehr (Jumbo-Rollen), mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten, mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung (d. h. einer Mischung aus Pigmenten und einem Entwickler, die bei Anwendung von Wärme reagiert und eine Abbildung erzeugt) auf einer oder beiden Seiten, und mit oder ohne Deckschicht. Die Ware wird derzeit in den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 59 00 und ex 4811 90 00 (TARIC-Codes 4809 90 00 20, 4811 59 00 20 und 4811 90 00 20).

Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 15,8 Prozent.

Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs vom Verband European Thermal Paper Association (ETPA) und seinen Mitgliedern gestellt. 

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/2311 der Kommission vom 19. Oktober 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea infolge einer Auslaufüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L vom 20. Oktober 2026;
  • Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea; ABl. C vom 17. Oktober 2025; 
  • Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABL. C vom 3. Februar 2025;

  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1524 der Kommission vom 19. Oktober 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem schwergewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea; ABl. L 346 vom 20. Oktober 2020, S. 19.